Ja, der Schutz gilt unverändert.
Ob eine Rückholung erfolgt, entscheidet unser Ärzte- und Assistanceteam. Gründe für eine Rückholung sind z. B. eine unzureichende medizinische Versorgung oder die Hygienezustände vor Ort. Jeder Fall wird eng von unserem Team begleitet. Bei Fragen oder Unsicherheiten, rufe uns bitte direkt an!
Über die Auslandsreisekrankenversicherung Deines travelmedic Tarifs sind Behandlungskosten und Rückreisekosten bei medizinischen Notfällen wie einer akuten Erkrankungen oder Verletzungen nach einem Unfall versichert. Dies ist unabhängig von COVID-19. Solltest Du im Ausland einen Arzt aufsuchen wollen, kontaktiere uns gerne direkt – unser Ärzte- und Assitanceteam ist rund um die Uhr für Dich da!
Natürlich ist ein medizinisch notwendiger, angeordneter Corona-Test versichert. Nicht versichert ist dieser ohne begründete Symptome oder ohne ärztliche Anordnung.
Nicht krankheitsbedingte Quarantänekosten sind nicht abgedeckt.
Nein, beide Länder sind im Versicherungsschutz enthalten. Das bedeutet, dass wir dort entstandene Kosten auch begleichen. Wir empfehlen aber, dass Du uns VOR einer Behandlung kontaktierst. So können wir mit dem Krankenhaus oder dem Arzt direkt eine Kostenübernahme vereinbaren, sodass Du keine großen Summen auslegen musst.
travelmedic selbst ist eine Marke der Medical Helpline Worldwide GmbH (kurz MHW). Die MHW ist keine Versicherung, sondern eine medizinische Assistance. Als Dienstleister erbringen wir alle Serviceleistungen für unsere Kunden, nicht aber die im travelmedic Vertrag integrierten Versicherungsleistungen. Diese haben wir selbst über einen Gruppenversicherungsvertrag über einen Versicherungspartner zugekauft. Was bedeutet das für Dich als Kunde? Da wir weder im Auftrag einer Versicherung handeln, noch selbst eine sind, stehen das Wohl und die Gesundheit unserer Kunden bei uns an erster Stelle. Klassische Versicherungen leisten i. d. R. nur eins: Sie bezahlen am Ende die Rechnungen. Wir können viel mehr als das – denn wir sind schon viel früher für Dich da. Mit langjähriger Erfahrung, einem professionellen Team aus deutschsprachigen Ärzten und einer individuellen persönlichen Betreuung bist Du mit uns immer sicher unterwegs.
Von vielen Versicherungen werden meistens nur „notwendige“ Behandlungen getragen. Brichst Du Dir z. B. einen Knochen, ist es notwendig, diesen zu gipsen. Sinnvoll ist aber oft, diese Verletzung mit einer Operation zu versorgen. Letzteres ist nach Rücksprache mit travelmedic abgedeckt. Auch die Kostenübernahme einer psychiatrischen Notfalltherapie kann wichtig werden, wenn z. B. durch die Einnahme eines Malariamittels eine Psychose ausgelöst wird. Die dafür anfallenden Behandlungskosten sind in vielen Versicherungsbedingungen ausgeschlossen. Bei uns bist Du auch in diesem Fall auf der sicheren Seite.
Über die integrierte Auslandsreisekrankenversicherung übernehmen wir z. B. Die medizinischen Heilbehandlungskosten im Ausland oder die Krankentransport- und Rückholkosten in unbegrenzter Höhe. Weitere Leistungen und Deckungssummen findest Du HIER.
Es ist keine Voraussetzung für Versicherungsleistungen im Rahmen der travelmedic Verträge, dass wir vorab informiert werden. Einfache Versicherungsfälle kannst Du auch gern selbst abwickeln, wenn es keine Sprachprobleme gibt oder die Reisekasse nicht sprengt. Zur Erstattung Deiner Auslagen benötigen wir dann die Originalbelege per Post, medizinische Berichte sofern sie vorliegen, einen Reisedauernachweis (z. B. Kopie des Flugtickets) sowie Informationen über eventuell weitere bestehende Versicherungen. Bei Behandlungen im europäischen Ausland solltest Du vorab Deine Versichertenkarte vorlegen (European Health Insurance Card, EHIC). Viele europäische Leistungserbringer können direkt über Deine Versichertenkarte abrechnen. Solltest Du dennoch eigene Auslagen im europäischen Ausland haben, musst Du diese wegen des in Europa bestehenden Sozialversicherungsabkommens zunächst bei Deiner Krankenversicherung einreichen. Diese wird mindestens einen Teil der Kosten übernehmen. Eventuelle Restkosten kannst Du dann unter Vorlage der Originalabrechnung der Krankenversicherung bei uns einreichen. Natürlich kannst Du aber auch jederzeit bei vermeintlich harmlosen Fällen oder bei medizinischen Fragen und Problemen unsere ärztliche Hotline anrufen. Bei komplexeren Fällen, insbesondere bei hohen Kosten oder wenn Krankenhausbehandlungen erforderlich scheinen, empfehlen wir immer den Kontakt zu unseren Hotline-Ärzten. Diese koordinieren die Behandlung in Absprache mit den Ärzten vor Ort, helfen bei Sprachproblemen und organisieren u. U. Deinen Rücktransport. Die Abrechnung der Kosten erfolgt dann direkt mit travelmedic.
Die Auslandsreisekrankenversicherung im travelmedic Vertrag gilt die ersten 56 Tage einer jeden Auslandsreise (= 8 Wochen). Kehrst Du ins Heimatland zurück, gelten für die nächste Reise erneut volle 56 Tage.
Dein Antrag ist wirksam, sobald er online bei uns eingegangen ist bzw. unterschrieben vorliegt. Du kannst Dich spontan für eine Reise entscheiden und hast sofort Leistungsanspruch. Auch wenn Du Deine travelmedic Kundenkarte noch nicht per Post erhalten hast, kannst Du für Deinen Urlaub natürlich jederzeit eine Vertragsbestätigung bei uns anfordern. Auch ein späterer Vertragsbeginn ist möglich.
Die Leistungen von travelmedic sind weltweit gültig, sowohl die medizinischen Dienstleistungen als auch die Versicherungsleistungen.
Es gibt 3 Tarife: travelmedic single für 1 Person, travelmedic partner für 2 Partner und travelmedic family für 2 Erwachsene und 2 Kinder unter 21 Jahren. Weitere Kinder können hinzugebucht werden.
Jeder mit einem Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Die Angabe des Wohnsitzes dient als Kontaktadresse und ist maßgeblich für die Gültigkeit der Auslandsreisekrankenversicherung. Diese gilt nur in Ländern außerhalb Deines ständigen Wohnsitzes! Änderst Du innerhalb der Vertragslaufzeit Deinen Wohnsitz in ein Land außerhalb der o. g. Länder, so erlischt die Vertragsgrundlage und es besteht ab dem Datum des Umzugs kein Leistungsanspruch mehr.
Um die Gültigkeit Deines travelmedic Vertrags nachzuweisen, kannst Du jederzeit eine aktuelle Vertragsbestätigung bei uns anfordern. Ohne aufgedrucktes Gültigkeitsdatum kann die travelmedic Kundenkarte beliebig lang verwendet werden. Dadurch vermeiden wir jedes Jahr eine Menge Müll und ersparen Dir als Kunde unnötige Kosten. Sollte Deine Kundenkarte einmal verschlissen, verloren oder kaputt gegangen sein, so bekommst Du selbstverständlich kostenfrei eine Ersatzkarte von uns!
Einfach direkt online auf www.travelmedic.de
Du kannst den travelmedic Vertrag schriftlich per Post, Fax oder E-Mail kündigen. Eine Kündigung durch Dritte ist nicht möglich, da sie direkt vom Vertragsinhaber erfolgen muss. Wir würden uns sehr freuen den Grund für Deine Kündigung zu erfahren. Wir möchten unsere Leistungen stets zur Zufriedenheit unserer Kunden erfüllen und sind daher natürlich für jede Anregung und konstruktive Kritik dankbar.
Für Kunden, deren Vertrag vor dem 01.03.2022 abgeschlossen wurde: Eine Kündigung ist jeweils zum Ende der aktuellen Laufzeit möglich und muss bis spätestens 14 Tage vorher bei uns eingehen.
Für Kunden, deren Vertrag ab 01.03.2022 oder danach abgeschlossen wurde: Eine Kündigung ist zum Ende der ersten festen Laufzeit und danach jederzeit mit einer Frist von einem Monat möglich.
Du kannst Deine Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Du die Widerrufsbelehrung erhalten hast. Wenn Du möchtest, kannst Du unser Muster-Widerufsformular verwenden. Bitte beachte: Bei sofortigem Vertragsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist hast Du auf Dein Widerrufsrecht verzichtet.